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Wenn jemand eine Reise tut...

Wenn jemand eine Reise tut...

… braucht er einen Reisepass. Das gilt übrigens auch für Babys und Kinder. Wo, wann und wie ihr den Antrag auf einen Reisepass stellen könnt, erfahrt ihr hier.

Wer ins Ausland reisen will braucht einen gültigen Reisepass oder, sofern es die Bestimmungen des Landes erlauben, einen Personalausweis. Vor dem nächsten Familienurlaub müssen also Pässe auf ihre Gültigkeit geprüft und gegebenenfalls neu beantragt werden.

Zuständige Stelle

Passbehörden befinden sich bei den Bezirkshauptmannschaften, beim Magistrat, in Wien auf den magistratischen Bezirksämtern und in Leoben und Schwechat auch auf der Gemeinde.

Außerdem nehmen einige Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter.

Ablauf und Unterlagen

Bei der Antragsstellung muss das Kind oder das Baby zur Identotätsfeststellung persönlich anwesend sein. Den Antrag selbst stellt der gesetzliche Vertreter des Kindes, also derjenige, der die Obsorge hat.

Am Chip des Reisepasses werden die persönlichen Daten, das Lichtbild und ab dem 12. Geburtstag des Kindes auch ein Fingerabdruck gespeichert.

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragsstellung mitgebracht werden:

  • Wenn bereits ein alter Reisepass vorhanden ist und dieser verlängert werden soll:

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
    • Alter Reisepass der minderjährigen Person (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
    • Ein Passbild in Farbe von der minderjährigen Person (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach den Passbildkriterien
    • Nachweis der Vertretungsbefugnis (Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern bei aufrechter Ehe ODER Geburtsurkunde, wenn das Kind unehelich geboren wurde und Sie als Mutter die alleinige gesetzliche Vertreterin sind ODER Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs 2 ABGB ODER vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge ODER pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs 3 ABGB ODER durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss ODER Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter Übersetzung ODER Antragstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers
  • Wenn kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden ist gelten die gleichen Bedingungen wie oben, nur dass statt dem alten Reisepass der Personalausweis mitzubringen ist.

  • Wenn noch kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist:

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
    • Geburtsurkunde der minderjährigen Person
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der minderjährigen Person
    • Ein Passbild in Farbe von der minderjährigen Person (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach den Passbildkriterien
    • Nachweis der Vertretungsbefugnis

 

Mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre) können selbst einen Reisepass beantragen und brauchen dafür:

  • Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (eventuell in Verbindung mit einem Nachweis der Obsorge)

  • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises des gesetzlichen Vertreters

  • Weiters ist die Identität des mündigen Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch einen Zeugen zu erbringen, der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren muss.

 

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden.

 

Gültigkeitsdauer

Reisepässe für Minderjährige und sogenannte Kinderpässe haben eine andere Gültigkeitsdauer als die der Erwachsenen. Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes beträgt die Gültigkeit zwei Jahre, ab dem zweiten Geburtstag fünf Jahre und ab dem 12. Geburtstag zehn Jahre.

Kosten

Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:

    • Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei

    • Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: € 30,-

    • Expresszustellung: € 45,-

    • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-

 

Nach dem 2. Geburtstag:

    • Normale Zustellung: € 30,-

    • Expresszustellung: € 45,-

    • Ein-Tages-Expresspass: € 165,-

       

Ab dem 12. Geburtstag:

    • Normale Zustellung: € 75,90

    • Expresszustellung: € 100,-

    • Ein-Tages-Expresspass: € 220,-

 

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