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Kinderwunsch & Schwangerschaft
32. Schwangerschaftswoche
Der Mutterschutz beginnt.
Acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, also mit der 32. Schwangerschaftswoche, beginnt der Mutterschutz. Dieser dauert bis acht Wochen nach der Geburt, bzw. bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen danach. In dieser gesetzlichen Schutzfrist darf die Frau nicht arbeiten gehen. Im Normalfall sind die meisten Frauen in dieser Zeit froh, von der Arbeit freigestellt zu sein. Auch wenn die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, fällt der Alltag zunehmend schwerer – langes Sitzen oder Stehen wird unangenehm, die Leistungsfähigkeit lässt nach, der Babybauch schränkt nahezu bei jeder Bewegung ein und es kann zu Atemnot kommen, da das Baby vielleicht schon mit den Füßen ins Zwerchfell tritt.
Hamstern erlaubt
Viele Frauen erleben gerade jetzt große Heißhungerattacken oder merkliche Gewichtszunahmen. Das liegt daran, dass der mütterliche Körper und der des Babys Energiereserven aufbaut. Das Baby braucht diese nach der Geburt, denn die eigentliche Muttermilch schießt erst etwa am dritten Tag nach der Geburt in den Busen, darum ist es auch ganz normal, dass Babys anfänglich etwas Gewicht verlieren. Die Jungmami braucht ebenfalls genug Energie, denn die Geburt, das Zurückbilden der Gebärmutter und das Produzieren von Muttermilch ist Schwerstarbeit.
Es ist also erlaubt, sich hier und da einen Löffel nach zu nehmen und ordentlich zu essen. Empfehlenswert ist auch energiereiche Nahrung für die Zeit nach der Geburt einzukaufen – Nüsse und Trockenfrüchte können zum Beispiel praktisch am Nachttisch platziert werden und geben schnell mal Kraft.
Die gewonnene Zeit des Mutterschutzes kann man unter anderem perfekt für wohltuendes Yoga nutzen. Katharina Rainer-Trawöger vom freiraum Institut Wien zeigt dir eine bewegte Abfolge für das dritte Trimester.