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Gut zu Wissen

Für den Notfall gerüstet

Für den Notfall gerüstet

Es kann so schnell gehen, nur einen kurzen Augenblick dreht man sich um und das Baby fällt zu Boden und der große Bruder zieht die heiße Suppe vom Herd. Bei Notfällen ist rasche Hilfe angesagt.

Herdschutzgitter, Treppenschutzgitter, Sicherungen in den Steckdosen, Türstopper und vieles mehr machen die eigenen vier Wände scheinbar zu einem sicheren Ort für unsere Kleinsten. Doch so ganz gefeit ist leider niemand vor Unfällen. Es kann so schnell gehen und der Säugling fällt vom Wickeltisch, die Wespe verirrt sich in die Küche und sticht zu oder der Legostein scheint so interessant zu sein, dass er in den Mund gesteckt werden muss und dabei verschluckt wird.

Daher ist es wichtig, dass Eltern, Großeltern aber auch Babysitter und alle jene, die viel mit Kindern zu tun haben, sich das nötige Wissen aneignen, um im Notfall richtig zu reagieren. Auch wenn die Lage mehr als beängstigend erscheint, kann man das Kind am ehesten unterstützen und ihm helfen, wenn man ruhig agiert und sofort die ersten Maßnahmen zur Hilfeleistung ergreift. Darüber hinaus muss natürlich auch Hilfe herbeigerufen werden (Notarzt, Rettung). Wichtig im Notfall: Den Säugling bis zum Eintreffen der Rettungskräfte so gut wie möglich versorgen. Das erhöht maßgeblich die Chancen auf rasche Genesung des Kindes. Der einzige und schlimmste Fehler, den man machen kann, ist „nichts zu tun“.

Spezielle Kurse für Kindernotfälle

Um bestmöglich auf verschiedene Notfälle vorbereitet zu sein, ist es ratsam, Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen. Auch wenn kurz vor der Führerscheinprüfung eine Schulung absolviert wurde, schadet eine Auffrischung mit Sicherheit nicht. Und was die Erste Hilfe bei den Kleinsten betrifft, bieten verschiedene Organisationen Kurse an, in denen speziell auf Notfälle bei Babys und Kleinkindern eingegangen wird.

Feuerwehr 122

Polizei 133

Rettung 144

Vergiftungszentrale 01/4064343

Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Stürze und Stöße auf den Kopf: Wenn das Kind in den Stunden nach dem Unfall mehrmals erbricht, weint, wimmert, über starke Kopfschmerzen klagt, müde ist, verwaschen spricht, nichts trinken will oder veränderte Pupillen hat, ist der Notarzt zu rufen.
  • Verschlucken und Ersticken: Wenn das Kind den Gegenstand nicht aushusten kann und die Atmung eingeschränkt ist, legen Sie das Kind in Kopftieflage über den Schoß. Klopfen Sie fünfmal mit der flachen Hand auf den Rücken zwischen den Schulterblättern. Zeigt das keine Wirkung wenden Sie den Heimlich-Handgriff an (ab dem 1. Lebensjahr).
  • Verbrennungen und Verbrühungen: Die betroffene Stelle muss sofort mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Bei Säuglingen darf keinesfalls eine Kühlung durchgeführt werden, da die Gefahr einer lebensbedrohlichen Unterkühlung besteht.
  • Vergiftung: Bei einer Vergiftung hängt es vom Gift ab, welche Maßnahme die Richtige ist. Keinesfalls sollte das Kind zum Erbrechen gebracht werden. Rufen Sie die Vergiftungszentrale an: 01/4064343.
  • Bei jedem Notfall gilt: Hat das Kind das Bewusstsein verloren, führen Sie das „1 x 1 der Ersten Hilfe“ durch.

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