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Durchblick im Finanz-Dschungel

Durchblick im Finanz-Dschungel

Wer ein Kind bekommt, muss auch finanziell einiges im Vorfeld regeln und abklären. Neben dem Wochengeld, der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld gibt es auch Förderungen und Zuschüsse.

Die letzten beiden Monate vor der Geburt können ganz schön anstrengend sein für eine werdende Mutter. Es ist Zeit – sofern möglich - sich etwas mehr Ruhe zu gönnen. Im gesetzlich vorgesehenen Mutterschutz, der zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, hat frau die Möglichkeit dazu. Damit man in dieser Zeit, wenn man seinen Beruf nicht ausüben kann – und auch danach, wenn das Kind dann auf der Welt ist – nicht ganz ohne Verdienst dasteht, gibt es Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und bei Bedarf auch Förderungen und Zuschüsse für Eltern und Kinder. Mitarbeiter von Beratungszentren, Arbeiterkammer, Krankenversicherungsträgern und auch Arbeitergeber oder Ärzte helfen gerne weiter, damit man sich im „Finanzdschungel“ leichter zurechtfindet.

  • WOCHENGELD Die Höhe des Wochengeldes (für acht Wochen vor und acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt 12 Wochen) errechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Für Sonderzahlungen gibt es einen Zuschlag. Das Wochengeld wird von der zuständigen Sozialversicherung ausbezahlt, dort muss ein Antrag gestellt werden.
  • KINDERBETREUUNGSGELD Sobald der Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt wird, muss man sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Der Online-Rechner auf der Website des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend bietet die Möglichkeit, die Optionen durchzurechnen. Kinderbetreuungsgeld-Konto: Allen anspruchsberechtigten Eltern steht ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung, egal wie lange das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird (von 12 bis 35 Monaten möglich): Dieser beträgt 12.366,20 Euro (wenn nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld bezieht) oder 15.449,28 Euro (wenn sich beide Elternteile den Bezug aufteilen). Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Diese Variante kann längstens bis zum 365. Tag nach der Geburt beansprucht werden, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht (bei beiden Elternteilen: 426 Tage ab Geburt). Dieses beträgt 80 Prozent des Wochengeldes.
  • FAMILIENBEIHILFE Die Familienbeihilfe wird anlässlich der Geburt automatisch ohne Antragstellung gewährt. Für jedes Kind gibt es einen bestimmten Grundbetrag. Wo hoch dieser ist, hängt vom Alter des Kindes ab.

 

Quelle: Arbeiterkammer, Stand: September 2020

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