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Begleitung von Anfang an

Begleitung von Anfang an

Durch laufende Kontrollen der Mutter und des Ungeborenen sollen gesundheitliche Probleme so früh wie möglich entdeckt und behandelt werden. Wichtige Daten werden im Mutter-Kind-Pass vermerkt.

Der Körper einer Frau verändert sich im Laufe der Schwangerschaft. Leichte Beschwerden gehören meist dazu, manchmal kommt es aber zu körperlichen Anzeichen, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeuten. Deshalb sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt wichtig. So können rechtzeitig Probleme erkannt, beobachtet und auch behandelt werden. Im Mutter-Kind-Pass, der nach der Diagnose „Schwangerschaft“ ausgestellt wird, werden alle wichtigen Gesundheitsdaten von Mutter und Kind eingetragen. Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich hat Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass, der von einem Arzt ausgestellt wird. Alle Untersuchungen sind kostenlos.

Ärzte für Allgemeinmedizin, niedergelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fachambulatorien für Gynäkologie und Geburtshilfe der Krankenkassen, Ambulanzen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Spitälern sowie Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung führen die notwendigen Untersuchungen durch. Für die Untersuchungen des Kindes ist die erste Anlaufstelle der Kinderarzt. Die Untersuchungen können aber auch von Allgemeinmedizinern, in den Fachambulatorien für Kinderheilkunde und von Ärzten in den Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführt werden.

Nachweis von Untersuchungen beim Sozialversicherungsträger notwendig

Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen die ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt. Zusätzlich zu den zehn Pflichtuntersuchungen bietet der Mutter-Kind-Pass weitere kostenlose Vorsorgeuntersuchungen bis zum fünften Lebensjahr des Kindes.

Den MUTTER-KIND-PASS gibt es in Österreich seit 1974. Ziel bei der Einführung war, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken, was auch erfolgreich gelungen ist. Heute steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken und Entwicklungsstörungen im Vordergrund. Durch die Untersuchungen können auch kindliche Defizite rechtzeitig erkannt und Förderungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung angepasst.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im Überblick:

  • Fünf gynäkologische Untersuchungen: bis Ende Schwangerschaftswoche (SSW) 16 einschließlich Laboruntersuchung (mit HIV-Test), SSW 17 bis 20 einschließlich interne Untersuchung, SSW 25 bis 28 einschließlich Laboruntersuchung (inklusive Zuckerbelastungstest), SSW 30 bis 34 und SSW 35 bis 38. Die drei Ultraschalluntersuchungen werden in den Schwangerschaftswochen 8 bis 12, 18 bis 22 und 30 bis 34 durchgeführt.
  • Hebammenberatung: Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten und über Unterstützungsmöglichkeiten.
  • Untersuchungen für Kinder: 1. Lebenswoche (wird meist im Spital durchgeführt, inklusive Hüftultraschalluntersuchung), 4. bis 7. Lebenswoche einschließlich orthopädischer Untersuchung, 3. bis 5. Lebensmonat, 7. bis 9. Lebensmonat einschließlich HNO-Untersuchung, 10. bis 14. Lebensmonat einschließlich Augenuntersuchung, 22. bis 26. Lebensmonat einschließlich augenfachärztlicher Untersuchung, 34. bis 38., 46. bis 50. und 58. bis 62. Lebensmonat.

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