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Ausstellung der Geburtsurkunde

Ausstellung der Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde und Beilegung des Vornamens/der Vornamen muss innerhalb eines Monats nach der Geburt beantragt werden. Die Anzeige der Geburt hat innerhalb einer Woche zu erfolgen.

Im Allgemeinen wird die Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an die zuständige Stelle überittelt. Bei Hausgeburten kümmern sich die Eltern bzw. die anwesenden Hebamme darum. Die Urkunde wird vom Standesamt jener Gemeinde/jenes Magistrats ausgestellt, in dem das Kind geboren wurde. Die Geburtsurkunde beinhaltet den Namen und das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern sowie den Geburtszeitpunkt und den Geburtsort.

Zur Namensgebung sind bei ehelichen Kindern die Eltern, bei unehelichen Kindern die Mutter berechtigt. Es gilt auch gewisse Regeln zu beachten: Namen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Kind schaden, dürfen nicht eingetragen werden. Außerdem muss der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen.

Unterlagen für die Ausstellung der Geburtsurkunde:

Zusätzlich zur Geburtsanzeige werden von der Mutter (bei ehelichen Kindern von beiden Elternteilen) folgende Dokumente für die Beurkundung der Geburt benötigt.

Mutter ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)

Mutter verheiratet:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern (bei Wohnsitz im Ausland)

Mutter geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • mit der Rechtskraftbestätigung versehenes Scheidungsurteil bzw. -beschluss
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)

Mutter verwitet:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)

 

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